Erhebliche Kostensteigerungen zwingt zu Gebührenanpassung bei der Kinder- und Schülerbetreuung
Der Städte- bzw. Gemeindetag hat nach dem Landesrichtsatz eine Erhöhung um 8,5 Prozent empfohlen. Begründet wird dies durch die nach wie vor deutlicheKostensteigerungen beim Betrieb der Kindertages- und Schülerbetreuungseinrichtungen und deutlich gestiegene Personalkosten.
Uns als CDU-Fraktion ist durchaus bewusst, dass diese Gebührenanpassung in diesen unsicheren Zeiten für einkommensschwache und kinderreiche Familien eine finanzielle Herausforderung darstellt.
In den letzten Monaten wurde Familien bei der Kompensation der gestiegenen Lebenshaltungskosten geholfen. Ebenso gibt es für Eltern in finanziell angespannter Lage Unterstützungsmaßnahmen.
Somit ist eine Erhöhung der Gebühren gemäß dem Landesrichtsatz vertretbar auch wenn man nicht gerne einer solchen Maßnahme zustimmt.
Wir als CDU-Fraktion finden es auch äußerst sinnvoll, die leider notwendige Erhöhung der Elternbeiträge nicht auf einmal, sondern in zwei Schritten ab dem 01.09.23 und danach nicht wie vergangenes Jahr ab Januar, sondern erst ab dem 01.03.24 vorzunehmen.
So steigt beispielsweise die Gebühr ab dem 01.09. für den Regelkindergartenplatz bei einem Kind von 127 € auf 132 € und liegt dann ab dem 01.03.2024 bei 138 € monatlich.
In der Kinderkrippe steigt der Grundbetrag bei einem Kind ab dem 01.09.2023 von 376 € auf 392 € und liegt dann ab dem 01.03.2024 bei 408 € monatlich.
Die Schülerbetreuungskosten steigen gemäß dem Landesrichtsatz ebenso in diesen genannten zwei Schritten. Der unausweichlichen Erhöhung der Kinder- und Schülerbetreuungsgebühren wurde zugestimmt.
Auf der Tagesordnung stand eine weitere Gebührenanpassung im Bereich der Kinder- und Schülerbetreuung: Die Anpassung des Essens-, Frühstücks- und Windelgeldes in den Kinder- und Schülerbetreuungseinrichtungen. Auffällig ist hierbei, dass die letzte Erhöhung bereits 10 Jahre zurückliegt.
2019 kam die Kalkulation der Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Kosten gedeckt sind und es zu keiner Erhöhung kommen musste, was zunächst erfreulich sein könnte.
Eine verlässliche Kalkulation war während der Corona-Pandemie nicht möglich. In den vergangenen Jahren haben sich die Kosten allgemein erhöht und so kommt es nun zu dieser von der Verwaltung geforderten deutlichen Preisanpassung ab dem 01.09.2023: Das Frühstücksgeld von derzeit 10 € auf 17 € pro Monat, das Essengeld von derzeit 56 € auf 60 € pro Monat und die Windelpauschale von derzeit 13,50 € auf 21 € pro Monat.
Das kommt jetzt zusammen mit der allgemeinen Gebührenanpassung der Betreuungskosten sicherlich zum ungünstigsten Zeitpunkt.
Die Alternative wäre eine zukünftig noch deutlich höhere Preisanpassung um die Kosten zu decken.
Dadurch, dass einige Jahre das Essensgeld und die Windelpauschale nicht erhöht wurde, ist es jetzt auch für uns umso ärgerlicher dieser jetzt notwendigen Erhöhung zuzustimmen.
Für die CDU-Fraktion, Michael Herzog