Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer B
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
für uns als Kommune ist die Grundsteuer B eine wichtige Größe bei der Bewältigung unserer Kernaufgaben im Haushalt.
Die Hebesätze und damit die Höhe der Grundsteuer liegen in unseren Händen und können vom Gemeinderat in einem entsprechenden Korridor angepasst werden.
Die faire Verteilung dieser Steuerlast auf alle Grundstückseigentümer und Wohnungseigentümer hier in Sandhausen kann und muss unser aller Ziel sein. In den Vorberatungen zu den Hebesätzen wurde an praktischen Beispielen deutlich aufgezeigt, welches Ungleichgewicht teilweise hier bei uns in Sandhausen vorliegt.
Das beste Beispiel hierfür sind Doppelhaushälften:
Doppelhaushälften wie wir sie alle aus unserem Ort kennen, bei der eine Haushälfte 118 € Grundsteuer bezahlt hat und der Zwilling also die andere Haushälfte 397 € bezahlen musste. Also gleiche Grundstücksgrößen, von außen das „gleiche Haus“ jedoch mehr als das Dreifache an Grundsteuer zu zahlen.
Gleiche Lage eines Grundstücks sowie gleiche Größe müssen daher auch gleiche Grundsteuerkosten bedeuten.
Wir als CDU-Fraktion plädieren daher für einen Hebesatz von 120 von Hundert. Ob sich dadurch dann tatsächlich Mehreinnahmen erzielen lassen, wird sich erst im Laufe des Frühjahrs 2025 herausstellen. Aufgrund der noch ausstehenden Bewertungen von Grundstücken und Rückmeldungen vom Finanzamt, erscheint uns der Weg mit einem Hebesatz von 120 v.H. als notwendige Vorsichtsmaßnahme.
Aus unserer Sicht lassen sich damit auch Steuererhöhungen in den nächsten Jahren ausschließen und wir geben Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit.
Wir geben zudem zu bedenken, dass ein Nachsteuern bis Mitte 2025 möglich ist.
Vorsicht ist bei diesem Thema sicherlich besser als Nachsicht, gerade auch in Zeiten, in denen viele Kommunen Probleme mit ihrer Haushaltslage bekommen.
Wir stimmten daher als CDU-Fraktion geschlossen für den Vorschlag der Verwaltung und damit für die Anpassung des Grundsteuer-Hebesatzes auf 120 von Hundert zu.