Überprüfung und Überarbeitung des Lärmaktionsplans
Im 5-jährigen Turnus werden anhand der Lärmkarten in Gebieten, in welchen die Lärmbelästigung am meisten auftritt, Messungen vorgenommen. Zu diesen Gebieten gehören zum Beispiel Hauptverkehrsstraßen und Bahnstrecken. Aufbauend auf diese Lärmkartierung sind nach Bundesemissionsschutzgesetz Lärmaktionspläne zu erstellen. Ziel hiervon ist, auch ruhige Gebiete vor einer Zunahme von Lärm zu schützen. Zuständig hierfür sind die Städte und Gemeinden, welche diese in regelmäßigen Abständen überprüfen, auch wenn die 5-jährige Frist noch nicht erreicht ist. Somit können, falls erforderlich, die Lärmaktionspläne frühzeitig überarbeitet werden.
Die letzte Kartierung erfolgte im Jahr 2022/2023. Das bedeutet, dass die Gemeinde wieder verpflichtet ist, den Lärmaktionsplan zu überarbeiten. Nach der Überarbeitung im Jahr 2022 konnten wir somit einige Verbesserungen wie zum Beispiel im Bereich der Bahnhofstraße und in der Hauptstraße mit Tempo 30 erzielen. Aktuell besteht Handlungsbedarf an der L598 und an der A5. Hier werden die Grenzwerte überschritten. Aus diesem Grund soll in diesem Bereich deshalb der Lärmaktionsplan überprüft werden.
Die CDU-Fraktion stimmt mehrheitlich zu.
Die Stellungnahme hielt Gemeinderätin Nicole Heidinger